Förderangebote
Die Aufgabe der Grundschule ist es, allen Schülern und Schülerinnen erfolgreiches Lernen zu ermöglichen sowie ihre Lern- und Leistungsbereitschaft anzuregen und weiterzuentwickeln.
Unser Förder- und Forderkonzept hat viele Seiten. Jeder kann sich über dieses Konzept und/oder unser Schulprogramm genauer informieren. Hier nun einmal kurz die Formen des Förderns:
Förderung im Klassenverband:
Die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schüler werden in der Regel durch verschiedene Maßnahmen der inneren Differenzierung im Klassenverband berücksichtigt.
Förderung im Förderband:
Es findet eine zielgerichtete Förderung aller Schüler in klassenübergreifenden Lerngruppen statt. Hier kann in besonderer Weise auf den individuellen Förderbedarf, d.h. sowohl auf einzelne Schwierigkeiten als auch auf bestimmte Begabungen eingegangen werden.
Förderung im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften
Zusätzlich zu den klassenübergreifenden Fördermaßnahmen im Bereich der Förderbänder Deutsch und Mathematik hat jeder Schüler auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften aus einem breitgefächertem Angebot einen oder mehrere Kurse auszuwählen.
Förderung im Rahmen der Inklusion
Seit dem Schuljahr 2012/2013 sind alle Grundschulen inklusive Schulen geworden. Es heißt im Schulgesetz:
§ 4
Inklusive Schule
(1) 1Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen. 2Welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten (§ 59 Abs. 1 Satz 1).
(2) 1In den öffentlichen Schulen werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam erzogen und unterrichtet. 2Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden durch wirksame individuell angepasste Maßnahmen unterstützt; die Leistungsanforderungen können von denen der besuchten Schule abweichen. 3Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören festgestellt werden.
Das bedeutet für die Einschulung, dass alle schulpflichtigen Kinder ohne Rückstellung an der zuständigen Grundschule eingeschult werden.
In einigen Bereichen der sonderpädagogischen Unterstützung können die Eltern auch eine Förderschule anwählen, allerdings ist an vielen Förderschulen der Grundschulbereich bereits aufgelöst.
Langfristig gesehen können Eltern, bei entsprechend festgestelltem Unterstützungsbedarf, die Förderschule mit dem Schwerpunkt GE „Geistige Entwicklung“ (Bad Bederkesa) und die Förderschule mit dem Schwerpunkt KME „Körperlich-Motorische Entwicklung“ (Debstedt-Langen) als Schulort anwählen.
Förderung in Zusammenarbeit mit dem Lernserver
Wir nutzen das Angebot des Lernservers der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, um Kindern mit Förderbedarf im Bereich Rechtschreibung mit Hilfe eines diagnostischen Verfahrens eine qualitative Einschätzung des Leistungsstandes zu ermöglichen. Daraufhin wird auf Wunsch individuelles Fördermaterial erstellt.